Gemeinderatssitzung
vom Dienstag,
den 24. Juni 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn: ca. 19.00 Uhr
Wegen einer Terminüberschneidung mit einer Veranstaltung
der „Steinwald Allianz“ wurde diese GR-Sitzung außerplanmäßig nochmals am
Dienstag und nicht wie Vereinbart am Mittwoch abgehalten.
GR Markus Hecht konnte an dieser GR-Sitzung wegen einer
Urlaubsreise entschuldigt, nicht teilnehmen.
GRtin
Fr. Hawranek stellte den Antrag zur Aufnahme eines weiteren TOP betreffend das
geplante Gesetzesvorhaben zum sog. „Fracking“ auf die Tagesordnung zu setzen.
Der Gemeinderat stimmte diesen
Antrag einstimmig zu. Dieser wurde alsdann als
TOP 5 auf die Tagesordnung gesetzt.
1. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grüngut
in der
Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
In der April-Sitzung wurde die Satzung über
die Entsorgung von Grüngut geändert.
Da die Vorgehensweise der Entsorgung anders
beschlossen wurde, muss die
Satzung nochmals geändert werden. Die
Änderungssatzung wurde von der
Verwaltung nicht veröffentlicht und ist
somit nicht wirksam.
Unten angeführt der neue Satzungsentwurf:
Satzung zur Änderung der Satzung
über die Entsorgung von Grüngut
in der Gemeinde Pullenreuth
Aufgrund des Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1
des Bayerischen Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (BayAbfAlG)
in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und
Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) und der
Rechtsverordnung des Landkreises Tirschenreuth
zur Übertragung der
Kompostierung auf die kreisangehörigen Gemeinden
des Landkreises Tirschenreuth erlässt die Gemeinde Pullenreuth
folgende Satzung
zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grüngut
in der Gemeinde Pullenreuth
§ 1
§ 2 Abs. 1
erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Gemeinde Pullenreuth
entsorgt nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung durch eine öffentliche
Einrichtung das in ihrem Gebiet anfallende Grüngut im
Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a dieser Satzung an folgenden Plätzen:
Anwesen Christa Bayer, Haid 5
Anwesen Fa. Plannerer GmbH & Co.KG Das
Abbruchunternehmen, Neuhof 4
Anwesen Hans Wopperer, Trevesen
35
Anwesen Stephan Heindl, Trevesen
62
Das Grüngut im
Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. b dieser Satzung wird auf der Lagerstelle Pullenreuth (an der GVS zwischen Lochau
und Pullenreuth gelegen) entsorgt.
§ 2
Die Satzung tritt einen Tag nach
Bekanntmachung in Kraft.
Neusorg,
Pullenreuth, den
Hubert Kraus
1.
Bürgermeister
Beschluss: 12:0 (GR
Markus Hecht fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt
die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grüngut in der Gemeinde Pullenreuth.
Die Satzung tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft. Der der
Sitzungsvorlage beigefügte Satzungsentwurf (Anlage I) ist Bestandteil des
Beschlusses.
2. Kostenübernahme
Feuerwehrerholungsheim f. Begleitperson
Sachverhalt:
In Bayern gewährleisten über 7.700
freiwillige Feuerwehren mit über 320.000
ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden
eine flächendeckende Präsenz. Das
ehrenamtliche
Engagement ist eine unverzichtbare Säule der Sicherheitsarchitektur
in Bayern.
Als Anerkennung eines langjährigen
freiwilligen Engagements im Brandschutz
finanziert der Freistaat Bayern daher für
Feuerwehrdienstleistende, die eine 40-
jährige aktive Dienstzeit im ehrenamtlichen
Feuerwehrdienst nachweisen können,
ab dem Jahr 2014 einen kostenlosen einwöchigen
Aufenthalt (Freiplatz) im
Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain. Die Kosten für einen Freiplatz betragen
etwa 250,-- EUR.
Der Bayerische Landtag hat mit dem Zweiten Nachtragshaushalt
2014 die
erforderlichen
Haushaltsmittel für die Gewährung der Freiplätze zur Verfügung
gestellt. Allen Feuerwehrdienstleistenden,
die ab dem 01.01.2014 das
Ehrenzeichen für 40 Jahre ehrenamtlichen
Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr
erhalten, werden Gutscheine für einen
kostenfreien Aufenthalt im
Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain, die durch das Landratsamt
Tirschenreuth erstellt werden, zusammen mit
der Urkunde und dem Ehrenzeichen
ausgehändigt. Auf dem Gutschein wird das
Übergabedatum vermerkt; der
Gutschein ist ein Jahr ab dem Übergabedatum
gültig und verfällt, wenn der
Aufenthalt ohne wichtigen Grund abgesagt
oder nicht innerhalb eines Jahres
angetreten wird.
Ehrenamtlicher Dienst wird auch immer von
der Familie des ehrenamtlich Tätigen
mitgetragen. Ohne familiäre Unterstützung
wäre ein Engagement in einer Feuerwehr
oft nicht möglich. Der bayerische
Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr,
Joachim Herrmann, MdL, hat aufgrund dessen
die bayerischen Gemeinden gebeten,
die Kosten einer Begleitperson von
Feuerwehrdienstleistenden, die 40 Jahre aktiven
Feuerwehrdienst geleistet haben und dafür
einen vom Freistaat Bayern finanzierten
Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch
Gmain ersetzt bekommen, zu
übernehmen. Dies wäre nach Meinung des bayerischen
Staatsministers Joachim
Herrmann ein sehr schönes Signal, wie ernst
die Kommunen das Ehrenamt in ihrer
gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr nehmen
und ein wichtiger Beitrag, um das
ehrenamtliche Engagement auch in Zukunft
sicherzustellen. Die Kosten für die
Begleitperson betragen 250,-- EUR.
Die Anzahl der Begleitpersonen, die hiervon
Gebrauch machen, wird sich nach
Einschätzung des Bayerischen Gemeindetages
sowie des Bayerischen Städtetages
in Grenzen halten.
Finanzielle Beurteilung des Kämmerers Hr.
Regner:
Lt. Obiger Sachverhalts-Beschreibung sollen
die bayerischen Gemeinden die
Kosten von 250,-- EUR für eine
Begleitperson übernehmen. Hierbei würde es sich
um eine zusätzliche bisher noch nicht
gewährte freiwillige Leistung der Gemeinde
handeln.
Dazu wird angemerkt, dass die Gemeinde Pullenreuth im Jahr 2013
Stabilisierungshilfen in Höhe von 50.000 €
erhalten hat. Für das Jahr 2014 wurden
weitere Hilfen von 500.000 € beantragt.
Voraussetzung für den Erhalt von
Stabilisierungshilfen
ist neben der Erstellung eines
Haushaltskonsolidierungskonzepts
(beschlossen durch GR Pullenreuth am
26.11.2013) u. a. das Vorhandensein eines
nachhaltigen Konsolidierungswillens. Der
Konsolidierungskurs ist von der Kommune
stringent weiter zu führen. Zusätzliche
freiwillige Leistungen sind hier wohl
kontraproduktiv.
Auch ist zu beachten, dass im beschlossenen
Haushaltskonsolidierungskonzept
sowohl die Art als auch die Höhe der
freiwilligen Leistungen festgelegt wurde.
Ferner sind bei den Anträgen auf
Stabilisierungshilfe die freiwilligen Leistungen der
jeweils letzten 3 Jahre nachzuweisen. Gleichwohl
ist davon auszugehen, dass sich
die Anzahl der Begleitpersonen, die hiervon
Gebrauch machen, in Grenzen hält.
Inwieweit sich diese neuen Zuschüsse ggf.
negativ auf die Gewährung der
Stabilisierungshilfen auswirken, kann nicht
beurteilt werden, zumal die
Kostenübernahme für Begleitpersonen vom
Bayerischen Staatsminister des Innern
empfohlen wird.
Beschluss: 10:2 (GR
Markus Hecht fehlt entschuldigt, GR Siegfried Sirtl und GR
Stefan
Plannerer stimmten gegen den Beschlussvorschlag)
Der GR Pullenreuth
beschließt die Übernahme der Kosten i. H. v. 250,-- EUR für den
Aufenthalt einer Begleitperson im
Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain.
3. Büroausstattung
des Bürgermeisterzimmers im Rathaus Pullenreuth
Sachverhalt:
Aufgrund der starken Abnutzung des vorhandenen
Büromobiliars in Verbindung mit
dem gesundheitlichen Präventionsgedanken
ist eine Neuausstattung des
Bürgermeisterzimmers im Rathaus
unabweisbar. Zudem sollte aus hygienischen
Gründen der vorhandene Teppichboden im
Bürgermeisterzimmer mit ausgetauscht
werden. Ebenso sollten zwei Kellerfenster
neu eingebaut werden. Die restlichen
Arbeiten (u.a. Renovierung Toiletten und Treppenhaus)
sollen abschnittsweise
mittelfristig durch das Bauhofpersonal
erledigt werden. Die Gesamtkosten für die
neue Büroausstattung in Verbindung mit
einem neuen Fußboden sowie den Einbau
von zwei neuen Kellerfenstern belaufen sich
auf zunächst geschätzt ca. 5.000,-€
brutto. Der Gemeinderat sollte nun über die
geplanten Anschaffungen bzw.
Ausgaben entscheiden.
Stellungnahme des Kämmerers Hr. Regner:
Lt. Sachverhaltsbeschreibung belaufen sich
die Gesamtkosten für die Umgestaltung
im Rathaus auf geschätzt ca. 5.000 €
brutto. Darin enthalten sind Kosten für eine
neue Büroausstattung
von ca. 2.850 € sowie Kosten von ca. 2.150 € für den
Unterhalt des Rathausgebäudes (Erneuerung
des Fußbodens sowie zwei neue
Kellerfenster). Für diese Kosten sind
bisher keine Mittel im Haushalt vorgesehen.
Eine Veranschlagung wäre im 1. Nachtragshaushalt
2014 möglich.
Aufgrund der Zuordnungsvorschriften zum
Kommunalen Gruppierungsplan dienen
Ausgaben für den Unterhalt unabhängig von
ihrer Größenordnung dazu, bauliche
Anlagen in einem ordnungsmäßigen Zustand zu
erhalten; sie sind im
Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.
Hauptmerkmal dieser Ausgaben ist, dass
sie durch die gewöhnliche Nutzung veranlasst
werden und wenigstens in
bestimmten Zeitabständen regelmäßig
wiederkehren.
Dagegen sind bewegliche Sachen des
Anlagevermögens
(auchErsatzbeschaffungen)
gewöhnlich im Vermögenshaushalt nachzuweisen,
wenn der Gegenstand mehr als 410 € netto
beträgt und selbständig nutzungsfähig
ist. Werden Gegenstände in größerer Zahl
(z.B. Büroausstattung) erworben, so
können diese zusammen bewertet werden.
Aus diesem Grund sollten die zu erwartenden
Kosten in einem 1. Nachtragshaushalt
2014 wie folgt veranschlagt werden:
Vermögenshaushalt: Büroausstattung im Wert
von ca. 2.850 €
Verwaltungshaushalt: Erneuerung des Fußbodens sowie der
Kellerfenster im Wert von ca. 2.150 €
Beschluss: 12: 0
(GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Bürorenovierung (mit
Kellerfenster) im Rathaus Pullenreuth in Höhe von ca.
5.000,- € laut Kostenzusammenstellung in der
Anlage auszuführen. Der 1.
Vorsitzende wird ermächtigt, diese zunächst
außerplanmäßigen Ausgaben
vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entstandenen Kosten im 1. Nachtragshaushalt
2014 einzuplanen.
4. Zuschussantrag
Sportverein Trevesen für neuen Spielplatz
Sachverhalt:
Der Sportverein Trevesen
teilt mit Scheiben vom 03.06.2014 mit, dass die Schaffung eines neuen
Spielplatzes geplant ist. Momentan wären Spielgeräte im Wert von ca. 2.800 € angedacht.
Zusätzlich ist noch mit Kosten für Fundamente und für die Aufsandung (wegen Fallschutz)
zu rechnen. Diese Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden.
Die anfallenden Kosten übersteigen lt.
Angaben des Sportvereins Trevesen das Budget des Vereins.
Deshalb wird um die finanzielle Unterstützung der Gemeinde gebeten.
Stellungnahme des Kämmerers Hr.
Regner:
Lt. beiliegendem Antrag wird um einen
Zuschuss für die Schaffung eines neuen
Kinderspielplatzes gebeten. Demnach handelt
es sich um die Beantragung eines
Investitionszuschusses. Bezüglich der
Investitionszuschüsse fasste der Gemeinderat Pullenreuth
am 25.11.1996 folgenden Beschluss:
„Der GR Pullenreuth beschließt auf Grund der prekären
Finanzsituation der Gemeinde Pullenreuth, keine Zuschüsse
zu Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
an örtliche Vereine zu gewähren. Der Beschluss gilt mit sofortiger Wirkung bis
auf weiteres“ Grundlage
für diesen Beschluss war die äußerst angespannte Finanzlage der Gemeinde Pullenreuth vor allem im Haushaltsjahr 1996. So empfahl die
Staatliche Rechnungsprüfungsstelle in ihrem Bericht zum Haushalt 1996 die
Prüfung aller Einsparmöglichkeiten (insbesondere freiwillige Leistungen) sowie
die Ausschöpfung aller Einnahmequellen.
Die gegenwärtige Finanzlage der Gemeinde Pullenreuth lässt eine leichte Entspannung erkennen. Die
Zuführung zum Vermögenshaushalt als Kriterium für die Beurteilung der finanziellen
Leistungsfähigkeit übersteigt in 2014 die ordentliche Tilgung um rund 28.000 € (=
freie Finanzspanne). Dieser Betrag steht in 2014 für Investitionen zur
Verfügung. Auch werden aufgrund der momentanen Erkenntnisse in den kommenden
Jahren Zuführungen knapp über der ordentlichen Tilgung erwartet.
Leider reichen diese zu erwartenden „freien
Finanzspannen“ nicht aus, um bevorstehende Investitionen wie z. B. den Ausbau
der GVS Pullenreuth-Lochau „Nordast“
Innerortsbereich mit dazugehöriger Erneuerung der Wasserleitung oder die
Neugestaltung des Umfeldes Kindergarten finanzieren zu können. Aus diesem Grund
sollte der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch künftig von
größter Bedeutung sein.
Auch wird darauf hingewiesen, dass frühere
Zuschussanträge von örtlichen Vereinen jeweils abgelehnt wurden. Begründet
wurde diese Entscheidung mit dem Grundsatzbeschluss vom 25.11.1996, wonach die
Gemeinde Pullenreuth keine Zuschüsse an örtliche
Vereine zu neuen Investitionen gewährt. Damit werden im Gemeindegebiet alle
Vereine gleich behandelt.
Weiter wird angemerkt, dass die Gemeinde Pullenreuth im Jahr 2013 Stabilisierungshilfen in Höhe von
50.000 € erhalten hat. Für das Jahr 2014 wurden weitere Hilfen von 500.000 € beantragt.
Voraussetzung für den Erhalt von Stabilisierungshilfen ist neben der Erstellung
eines Haushaltskonsolidierungskonzepts u. a. das Vorhandensein eines
nachhaltigen
Konsolidierungswillens. Der
Konsolidierungskurs ist von der Kommune stringent weiter zu führen. Zusätzliche
freiwillige Leistungen sind hier wohl kontraproduktiv.
Andererseits ist beim vorliegenden Antrag des
Sportvereins Trevesen zu berücksichtigen, dass evtl.
Zuschüsse uneigennützig für die Kinder im Ortsteil Trevesen
verwendet werden. Gem. Art. 57 Abs. 1 GO gehören zu den Aufgaben einer Gemeinde
(in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit) auch die Schaffung Erhaltung von Einrichtungen
der Jugendhilfe und der Jugendertüchtigung. Aus diesem Grund könnte der
vorliegende Zuschuss ggf. anders bewertet werden als beispielsweise ein
Zuschussantrag für die Restaurierung der Vereinsfahne oder für die
Neuanschaffung einer Vereinskleidung.
Sollte sich der Gemeinderat für einen
Zuschuss zur Schaffung eines neuen
Kinderspielplatzes in Trevesen
entscheiden, so könnte der Zuschuss in einem noch zu erstellenden 1.
Nachtragshaushalt 2014 eingeplant werden. Ggf. sollte sich der Gemeinderat auch
zu evtl. Folgekosten (z. B. TÜV-Kosten) oder Haftungsansprüchen (z. B. bei Verletzungen)
äußern.
Beschluss: 12: 0
(GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat Pullenreuth nimmt den Antrag des Sportvereins Trevesen vom 03.06.2014 auf Bezuschussung eines neuen
Kinderspielplatzes zur Kenntnis und stellt zunächst fest, dass die Gemeinde Pullenreuth aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom
25.11.1996 an örtliche Vereine grundsätzlich keine Zuschüsse zu Investitionen
gewährt. Jedoch wird anerkannt, dass es sich bei der Schaffung eines neuen
Kinderspielplatzes im Ortsteil Trevesen um eine
uneigennützige vereinsfremde Maßnahme des Sportvereins Trevesen
handelt, welche in Hinsicht auf den Gemeinderatsbeschluss vom 25.11.1996 eine Ausnahme
darstellt. Aus diesem Grund gewährt die Gemeinde Pullenreuth
für die Schaffung
eines neuen Kinderspielplatzes im
Ortsteil Trevesen einen Investitionszuschuss von
50 % der nachgewiesenen Kosten höchstens
jedoch 1.500,- Euro. Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Maßnahme unter
Vorlage eines Verwendungsnachweises und eines Finanzierungsplans ausbezahlt.
Vorsorglich weist der Gemeinderat
darauf hin, dass es sich bei dem neuen Kinderspielplatz um keine öffentliche
Einrichtung der Gemeinde Pullenreuth handelt. Sämtliche
Folgekosten sind daher vom Sportverein Trevesen als
Betreiber zu leisten. Außerdem übernimmt die Gemeinde Pullenreuth
keine Haftungsansprüche bei Verletzungen oderSachbeschädigungen.
5. Antrag von GRtin Fr. Hawranek zum Gesetzesvorhaben des Bundeswirtschafts-
und
Energieministers Simar
Gabriel.
Hier; Ausarbeitung einer Resolution gegen
die Zulassung von „Fracking“.
Sachverhalt:
Der Bundesminister Sigmar
Gabriel plant ein Gesetzesvorhaben zum sog.
„Fracking“ ins
Bundeskabinett einzubringen und zu beschließen. Dieses
Gesetz würde nach den
derzeitigen Vorschlägen das sog. konventionelle „Fracking“
erlauben, wenn auch nur
unter Auflagen. Nur Wasserschutzgebiete wären
ausgenommen, d. h. auf
rund 80% des Bundesgebietes könnte dieses Verfahren
angewendet werden.
Nach Meinung von Fr. Maria
Estls sollten die Gemeinden der VG dahingehend
zusammenarbeiten und eine
gemeinsame Resolution gegen die geplante Zulassung
von „Fracking“
ausarbeiten.
Beschluss: 12: 0
(GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)
Der Gemeinderat Pullenreuth
beschließt eine Resolution gegen den von
Bundeswirtschafts- und
Energieministers Simar Gabriel Gesetzesentwurf, evtl.
gemeinsam mit den Nachbargemeinden in der
VG-Neusorg, auszuarbeiten.
6. Informationen
a) Bgm.
Kraus informierte u. a. darüber, dass mit Wirkung vom 03.06.2014
Herr Johann Kellner, Rothenfurth und
Herr Markus
Übelmesser, Pilgramsreuth
zu neuen
Feldgeschworenen ernannte wurden.
b) GR Alexander Hecht fragte nach wer
denn dafür verantwortlich sei, dass am
Dorfplatz beim Radlertreff
dieser sogenannte Dorfbrunnen hingestellt wurde.
Außerdem stehe in dem Trog altes
abgestandenes Wasser welches mit Sichereit
kaputt und Gesundheitsschädlich sei.
Der Gemeinderat
insgesamt war über diese kurzfristige „Hau-Ruck“-Aktion des damals noch
amtierenden Bürgermeisters Pirner nicht informiert. Es
gab dahingehend keine Planungen bzw. Vorgespräche. Es sieht wohl danach aus als
sollte es sprichwörtlich das letzte „Bravourstück“ Pirner´s
werden.
Der Gemeinderat ist
sich einig, das dieser „Brunnenstein“ so wohl wirklich nicht stehen bleiben
kann und wieder weg muss.
c) GR Hans Wopperer regte an, dass die Bankette
in dem Kreuzungsbereichen doch
durch unsere Gemeinde Arbeiter vorab
ausgemäht werden sollten. Es ist bei solch
hohen Bewuchs nur schwer möglich den
Kreuzungsbereich einzusehen.
d) GR
Norbert Reger plädierte dafür, dass dringend eine Bauausschuss Sitzung
einberufen werden muss.
Ebenso wollte er wissen ob denn der
Straßenbau bei de „Hammerleite“ schon wieder
verschoben wurde bzw. warum hier nichts vorwärts ginge. Bgm.
Kraus
Erklärte, dass dies an Frist-Terminlichen
hänge. Diese Baumaßnahme sein voll im laufen.
Als weiteren interessanten Punkt sah er,
dass die „Escher-Halle“ momentan leer stehe und diese doch in den Überlegungen
zum begonnenen Demographie-Projekt mit einbezogen werden sollte.
e) GR
Heindl Stephan bemängelte den Zustand mehrerer Wasser Einlaufrinnen (beim Anw. Bauer Werner, Schultes Siegfried und beim Sportplatz) in
Trevesen. Obwohl diese in der vergangenen Zeit unter Bgm. Pirner schon mehrfach
bemängelt wurden hebe sich hier nichts getan. Dies wurde von ihm wie so vieles
einfach zur Seite gelegt und liegen gelassen.
Heindl wollte auch wissen, was sich in der
Sache
„Sanierung –Hauptwirtschaftswege“ unter der
Federführung der
„Steinwald-Allianz“ bisher getan habe.
Nach Aussage vom Bgm. sei bis jetzt nur der Name des
Projekts geändert worden. Es handelt sich nun um das
„Kernwege-Programm“. Ansonsten sein nichts
weiter passiert.
f) GR Sigfreid Sirtl
sprach das Thema „Riesenbärenklau“ in Neuweiher beim Anwesen Bruns an. Ebenso
wünsche er sich, dass verschiedenen Gemeindewege z.B. zum „Berghäusl“ ubnd der „Alte Kirchsteig“ in Weihermühle besser gepflegt
bzw. gemäht würden.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau König Kathrin
(Schriftführer)
Presse: Herr Völkl Karl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“
und den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Spörrer
Johann, Pullenreuth
Herr Gärtner Dietmar, Pullenreuth
Frau Sporrer Beate, Trevesen
Frau
Wegmann Tanja, Trevesen
Frau Estl,
Pullenreuth
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung: Beginn: Im
Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung
In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 7 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 4, und 5 ordentlich der
Wegfall der Gründe für
die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
4. Kanalreinigungs
und TV-Inspektionsarbeiten Sammler RÜB Pullenreuth –
Weihermühle mit Schachtsanierungsarbeiten
Sachverhalt:
Im Rahmen der EÜV Kanal
(Eigenüberwachungsverordnung) sind die Gemeinden in Abständen von 10 Jahren
verpflichtet, eingehende Sichtprüfungen mittels TV- Inspektion durchzuführen.
Aus diesem Grund fand am 30.01.2014 in o.g. Sache mit der Fa. Schnurrer aus
Weiden/H. Utecht, dem Klärwärter H. Schraml, H. Prüschenk vom Bauhof Pullenreuth und H. Hofmann/Bautechniker VGem
Neusorg ein gemeinsamer Ortstermin statt.
Da sich die Kanaltrasse RÜB Pullenreuth nach Weihermühle (ca. 1.280 m) weitgehend im Gelände
ohne geeignete Zufahrtsmöglichkeiten befindet, ist eine Befahrung nur bei
trockener Witterung und mit einem geländegängigen Gerät (Reinigung und
Inspektion) in der Praxis durchzuführen. Im Zuge dieser Maßnahme wäre es auch
sinnvoll, die bestehenden Abwasserschächte (11 Stück) gegen festgestellten
Fremdwassereintritt gleich mit zu sanieren.
Aus diesem Grund wurden verschiedene Angebote
bzgl. der Kanalreinigung und der TVKanalbefahrung sowie
der Schachtsanierung im Rahmen einer freien Angebotseinholung angefordert.
Nach rechnerischer und sachlicher Überprüfung
der zwischenzeitlich eingegangenen Angebote wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, die nachfolgenden Aufträge wie folgt zu vergeben:
Kanalreinigung
und Befahrung:
Wirtschaftlichster Bieter:
Fa. Lauterbach/Schwarzenbach/Saale
Angebotspreis
brutto: 7.411,62
€
Schachtsanierungen
(11 Stck.):
Wirtschaftlichster Bieter:
Fa. König/Neuweiher Angebotspreis brutto:
6.039,25 €
Sowohl die Fa. Lauterbach aus
Schwarzenbach/Saale als auch die Fa. König aus Neuweiher sind laut den Angaben
in den Angeboten technisch und wirtschaftlich in der Lage, die Aufträge zur
Zufriedenheit der Kommune auszuführen. Zudem sind die beiden Firmen der
Gemeinde aus vorausgegangenen Maßnahmen bekannt. Die Grundstückseigentümer der
tangierten Grundstücke werden im Vorfeld entsprechend über die Maßnahme
informiert. Ebenso ist ein Unterhaltsrecht hinsichtlich der Kanaltrasse für die
Gemeinde grundbuchtechnisch eingetragen.
Für die Kanalreinigungs-und
TV-Inspektionsarbeiten des Sammlers „RÜB Pullenreuth
- Weihermühle“ werden lt. vorliegendem Angebot Kosten von rund 7.500 €
erwartet. Für die zusätzlichen Schachtsanierungsarbeiten werden Ausgaben von
rund 6.100 € erwartet. Zusammen ergeben sich Ausgaben von rund 13.600 €.
Im Haushalt 2014 wurden für die Kamerabefahrung und Spülung des Sammlers geschätzte Kosten
von 10.000 € veranschlagt. In einem 1. Nachtragshaushalt müssten daher
zusätzliche Ausgaben von ca. 4.000 € berücksichtigt werden. Nachdem es sich bei
der Abwasseranlage um eine kostenrechnende Einrichtung handelt, werden die
Ausgaben von zusammen rund 14.000 € bei der nächsten Gebührenkalkulation mit
berücksichtigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Kanalreinigungs- und TV-
Inspektionsarbeiten Sammler RÜB Pullenreuth-
Weihermühle an die Fa. Lauterbach aus Schwarzenbach/Saale laut Angebot vom
19/20.05.2014 in Höhe von 7.411,62 € brutto
sowie
die Schachtsanierungsarbeiten an
die Fa. König aus Neuweiher laut Angebot vom
05.06.2014 in Höhe von 6.039,25 € brutto zu vergeben.
5. Geplanter Ausbau
der Seitenstraße Fl.Nr. 393 Gemarkung Lochau (in Haselbrunn)
Hier: Antrag von Herrn Robert Bauer,
Haselbrunn 30
Sachverhalt:
Die Anlieger der Seitenstraße in Haselbrunn
vom Anwesen Schlicht bis zum
Anwesen Lippert stellten an den Gemeinderat
den Antrag, diesen noch
geschotterten
Gemeindeweg nach den Vorbildern in Trevesen in
eigener Regie
staubfrei machen und mit einer Asphalt Trag-Deckschicht versehen zu
dürfen.
Da
hierbei auch die Gemeinde einen nicht zu unteraschätzenden Vorteil erhalte,
hoffen die Alieger hier, wie bei den Projekten
in Trevesen auf eine finanzielle
Unterstützung der Gemeinde. In Trevesen habe
die Gemeinde jeweils eine
Pauschale von 4.000,- Euro übernommen.
Die Gemeinde müsse sich um den weitern Ablauf
nicht kümmern.
Beschluss:
Die Gemeinde Pullenreuth
stimmt den Ausbau der Seitenstraße in Haselbrunn,
Fl.Nr. 393 Gemarkung
Lochau durch Bürgerinitiative zu. Seitens der
Gemeinde Pullenreuth wird ein Anteil von 4.000,00 €
übernommen. Die beauftragte Firma hat
dies direkt der Gemeinde Pullenreuth in Rechnung zu stellen. Der Ausbau hat rein auf
öffentlichen Grund zu erfolgen.