Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 24. Juni 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 19.00 Uhr

 

Wegen einer Terminüberschneidung mit einer Veranstaltung der „Steinwald Allianz“ wurde diese GR-Sitzung außerplanmäßig nochmals am Dienstag und nicht wie Vereinbart am Mittwoch abgehalten.

 

GR Markus Hecht konnte an dieser GR-Sitzung wegen einer Urlaubsreise entschuldigt, nicht teilnehmen.    

 

GRtin Fr. Hawranek stellte den Antrag zur Aufnahme eines weiteren TOP betreffend das geplante Gesetzesvorhaben zum sog. „Fracking“ auf die Tagesordnung zu setzen.

Der Gemeinderat stimmte diesen Antrag einstimmig zu. Dieser wurde alsdann als

TOP 5 auf die Tagesordnung gesetzt.   

 

       

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grüngut in der

    Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    In der April-Sitzung wurde die Satzung über die Entsorgung von Grüngut geändert.    

    Da die Vorgehensweise der Entsorgung anders beschlossen wurde, muss die

    Satzung nochmals geändert werden. Die Änderungssatzung wurde von der

    Verwaltung nicht veröffentlicht und ist somit nicht wirksam.

 

    Unten angeführt der neue Satzungsentwurf:

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung

über die Entsorgung von Grüngut

in der Gemeinde Pullenreuth

 

Aufgrund des Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (BayAbfAlG) in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und

Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der

Rechtsverordnung des Landkreises Tirschenreuth zur Übertragung der

Kompostierung auf die kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth erlässt die Gemeinde Pullenreuth folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grüngut in der Gemeinde Pullenreuth

 

§ 1

 

    § 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

 

(1) Die Gemeinde Pullenreuth entsorgt nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung durch eine öffentliche Einrichtung das in ihrem Gebiet anfallende Grüngut im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a dieser Satzung an folgenden Plätzen:

 

Anwesen Christa Bayer, Haid 5

Anwesen Fa. Plannerer GmbH & Co.KG Das Abbruchunternehmen, Neuhof 4

Anwesen Hans Wopperer, Trevesen 35

Anwesen Stephan Heindl, Trevesen 62

 

Das Grüngut im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. b dieser Satzung wird auf der Lagerstelle Pullenreuth (an der GVS zwischen Lochau und Pullenreuth gelegen) entsorgt.

 

    § 2

 

Die Satzung tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.

 

Neusorg, Pullenreuth, den

 

Hubert Kraus

1. Bürgermeister

 

 

    Beschluss:  12:0   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)

 

Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grüngut in der Gemeinde Pullenreuth. Die Satzung tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft. Der der Sitzungsvorlage beigefügte Satzungsentwurf (Anlage I) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2. Kostenübernahme Feuerwehrerholungsheim f. Begleitperson

 

    Sachverhalt:

 

    In Bayern gewährleisten über 7.700 freiwillige Feuerwehren mit über 320.000

    ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden eine flächendeckende Präsenz. Das

    ehrenamtliche Engagement ist eine unverzichtbare Säule der Sicherheitsarchitektur

    in Bayern.

    Als Anerkennung eines langjährigen freiwilligen Engagements im Brandschutz

    finanziert der Freistaat Bayern daher für Feuerwehrdienstleistende, die eine 40-

    jährige aktive Dienstzeit im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nachweisen können,

    ab dem Jahr 2014 einen kostenlosen einwöchigen Aufenthalt (Freiplatz) im

    Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain. Die Kosten für einen Freiplatz betragen

    etwa 250,-- EUR.

    Der Bayerische Landtag hat mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2014 die

    erforderlichen Haushaltsmittel für die Gewährung der Freiplätze zur Verfügung

    gestellt. Allen Feuerwehrdienstleistenden, die ab dem 01.01.2014 das

    Ehrenzeichen für 40 Jahre ehrenamtlichen Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr

    erhalten, werden Gutscheine für einen kostenfreien Aufenthalt im

    Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain, die durch das Landratsamt

    Tirschenreuth erstellt werden, zusammen mit der Urkunde und dem Ehrenzeichen

    ausgehändigt. Auf dem Gutschein wird das Übergabedatum vermerkt; der

    Gutschein ist ein Jahr ab dem Übergabedatum gültig und verfällt, wenn der

    Aufenthalt ohne wichtigen Grund abgesagt oder nicht innerhalb eines Jahres

    angetreten wird.

 

    Ehrenamtlicher Dienst wird auch immer von der Familie des ehrenamtlich Tätigen

    mitgetragen. Ohne familiäre Unterstützung wäre ein Engagement in einer Feuerwehr

    oft nicht möglich. Der bayerische Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr,

    Joachim Herrmann, MdL, hat aufgrund dessen die bayerischen Gemeinden gebeten,

    die Kosten einer Begleitperson von Feuerwehrdienstleistenden, die 40 Jahre aktiven

    Feuerwehrdienst geleistet haben und dafür einen vom Freistaat Bayern finanzierten

    Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain ersetzt bekommen, zu

    übernehmen. Dies wäre nach Meinung des bayerischen Staatsministers Joachim

    Herrmann ein sehr schönes Signal, wie ernst die Kommunen das Ehrenamt in ihrer

    gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr nehmen und ein wichtiger Beitrag, um das

    ehrenamtliche Engagement auch in Zukunft sicherzustellen. Die Kosten für die

    Begleitperson betragen 250,-- EUR.

 

    Die Anzahl der Begleitpersonen, die hiervon Gebrauch machen, wird sich nach

    Einschätzung des Bayerischen Gemeindetages sowie des Bayerischen Städtetages

    in Grenzen halten.

 

    Finanzielle Beurteilung des Kämmerers Hr. Regner:

 

    Lt. Obiger Sachverhalts-Beschreibung sollen die bayerischen Gemeinden die

    Kosten von 250,-- EUR für eine Begleitperson übernehmen. Hierbei würde es sich

    um eine zusätzliche bisher noch nicht gewährte freiwillige Leistung der Gemeinde

    handeln.

    Dazu wird angemerkt, dass die Gemeinde Pullenreuth im Jahr 2013

    Stabilisierungshilfen in Höhe von 50.000 € erhalten hat. Für das Jahr 2014 wurden

    weitere Hilfen von 500.000 € beantragt. Voraussetzung für den Erhalt von

    Stabilisierungshilfen ist neben der Erstellung eines

    Haushaltskonsolidierungskonzepts (beschlossen durch GR Pullenreuth am

    26.11.2013) u. a. das Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens. Der

    Konsolidierungskurs ist von der Kommune stringent weiter zu führen. Zusätzliche

    freiwillige Leistungen sind hier wohl kontraproduktiv.

 

    Auch ist zu beachten, dass im beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept

    sowohl die Art als auch die Höhe der freiwilligen Leistungen festgelegt wurde.

    Ferner sind bei den Anträgen auf Stabilisierungshilfe die freiwilligen Leistungen der

    jeweils letzten 3 Jahre nachzuweisen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass sich

    die Anzahl der Begleitpersonen, die hiervon Gebrauch machen, in Grenzen hält.

    Inwieweit sich diese neuen Zuschüsse ggf. negativ auf die Gewährung der

    Stabilisierungshilfen auswirken, kann nicht beurteilt werden, zumal die    

    Kostenübernahme für Begleitpersonen vom Bayerischen Staatsminister des Innern

    empfohlen wird.

 

    Beschluss:  10:2   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt, GR Siegfried Sirtl und GR

                                    Stefan Plannerer stimmten gegen den Beschlussvorschlag)

 

    Der GR Pullenreuth beschließt die Übernahme der Kosten i. H. v. 250,-- EUR für den

    Aufenthalt einer Begleitperson im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain.

 

   

3. Büroausstattung des Bürgermeisterzimmers im Rathaus Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

    Aufgrund der starken Abnutzung des vorhandenen Büromobiliars in Verbindung mit

    dem gesundheitlichen Präventionsgedanken ist eine Neuausstattung des

    Bürgermeisterzimmers im Rathaus unabweisbar. Zudem sollte aus hygienischen

    Gründen der vorhandene Teppichboden im Bürgermeisterzimmer mit ausgetauscht

    werden. Ebenso sollten zwei Kellerfenster neu eingebaut werden. Die restlichen

    Arbeiten (u.a. Renovierung Toiletten und Treppenhaus) sollen abschnittsweise

    mittelfristig durch das Bauhofpersonal erledigt werden. Die Gesamtkosten für die

    neue Büroausstattung in Verbindung mit einem neuen Fußboden sowie den Einbau

    von zwei neuen Kellerfenstern belaufen sich auf zunächst geschätzt ca. 5.000,-€

    brutto. Der Gemeinderat sollte nun über die geplanten Anschaffungen bzw.

    Ausgaben entscheiden.

 

    Stellungnahme des Kämmerers Hr. Regner:

 

    Lt. Sachverhaltsbeschreibung belaufen sich die Gesamtkosten für die Umgestaltung

    im Rathaus auf geschätzt ca. 5.000 € brutto. Darin enthalten sind Kosten für eine

    neue Büroausstattung von ca. 2.850 € sowie Kosten von ca. 2.150 € für den

    Unterhalt des Rathausgebäudes (Erneuerung des Fußbodens sowie zwei neue

    Kellerfenster). Für diese Kosten sind bisher keine Mittel im Haushalt vorgesehen.

    Eine Veranschlagung wäre im 1. Nachtragshaushalt 2014 möglich.

 

    Aufgrund der Zuordnungsvorschriften zum Kommunalen Gruppierungsplan dienen

    Ausgaben für den Unterhalt unabhängig von ihrer Größenordnung dazu, bauliche

    Anlagen in einem ordnungsmäßigen Zustand zu erhalten; sie sind im

    Verwaltungshaushalt zu veranschlagen. Hauptmerkmal dieser Ausgaben ist, dass

    sie durch die gewöhnliche Nutzung veranlasst werden und wenigstens in

    bestimmten Zeitabständen regelmäßig wiederkehren.

 

    Dagegen sind bewegliche Sachen des Anlagevermögens   

    (auchErsatzbeschaffungen) gewöhnlich im Vermögenshaushalt nachzuweisen,

    wenn der Gegenstand mehr als 410 € netto beträgt und selbständig nutzungsfähig

    ist. Werden Gegenstände in größerer Zahl (z.B. Büroausstattung) erworben, so

    können diese zusammen bewertet werden.

 

    Aus diesem Grund sollten die zu erwartenden Kosten in einem 1. Nachtragshaushalt

    2014 wie folgt veranschlagt werden:

 

    Vermögenshaushalt:                         Büroausstattung im Wert von ca. 2.850 €

 

    Verwaltungshaushalt:                       Erneuerung des Fußbodens sowie der

                                                                Kellerfenster im Wert von ca. 2.150 €

 

    Beschluss:    12: 0   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)

 

Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Bürorenovierung (mit Kellerfenster) im Rathaus Pullenreuth in Höhe von ca. 5.000,- € laut Kostenzusammenstellung in der

Anlage auszuführen. Der 1. Vorsitzende wird ermächtigt, diese zunächst

außerplanmäßigen Ausgaben vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entstandenen Kosten im 1. Nachtragshaushalt 2014 einzuplanen.

 

 

4. Zuschussantrag Sportverein Trevesen für neuen Spielplatz

 

    Sachverhalt:

 

Der Sportverein Trevesen teilt mit Scheiben vom 03.06.2014 mit, dass die Schaffung eines neuen Spielplatzes geplant ist. Momentan wären Spielgeräte im Wert von ca. 2.800 € angedacht. Zusätzlich ist noch mit Kosten für Fundamente und für die Aufsandung (wegen Fallschutz) zu rechnen. Diese Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden.

Die anfallenden Kosten übersteigen lt. Angaben des Sportvereins Trevesen das Budget des Vereins. Deshalb wird um die finanzielle Unterstützung der Gemeinde gebeten.

 

Stellungnahme des Kämmerers Hr. Regner:

 

Lt. beiliegendem Antrag wird um einen Zuschuss für die Schaffung eines neuen

Kinderspielplatzes gebeten. Demnach handelt es sich um die Beantragung eines

Investitionszuschusses. Bezüglich der Investitionszuschüsse fasste der Gemeinderat Pullenreuth am 25.11.1996 folgenden Beschluss:

 

„Der GR Pullenreuth beschließt auf Grund der prekären Finanzsituation der Gemeinde Pullenreuth, keine Zuschüsse zu Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen an örtliche Vereine zu gewähren. Der Beschluss gilt mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres“ Grundlage für diesen Beschluss war die äußerst angespannte Finanzlage der Gemeinde Pullenreuth vor allem im Haushaltsjahr 1996. So empfahl die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle in ihrem Bericht zum Haushalt 1996 die Prüfung aller Einsparmöglichkeiten (insbesondere freiwillige Leistungen) sowie die Ausschöpfung aller Einnahmequellen.

 

Die gegenwärtige Finanzlage der Gemeinde Pullenreuth lässt eine leichte Entspannung erkennen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt als Kriterium für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit übersteigt in 2014 die ordentliche Tilgung um rund 28.000 € (= freie Finanzspanne). Dieser Betrag steht in 2014 für Investitionen zur Verfügung. Auch werden aufgrund der momentanen Erkenntnisse in den kommenden Jahren Zuführungen knapp über der ordentlichen Tilgung erwartet.

 

Leider reichen diese zu erwartenden „freien Finanzspannen“ nicht aus, um bevorstehende Investitionen wie z. B. den Ausbau der GVS Pullenreuth-LochauNordast“ Innerortsbereich mit dazugehöriger Erneuerung der Wasserleitung oder die Neugestaltung des Umfeldes Kindergarten finanzieren zu können. Aus diesem Grund sollte der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch künftig von größter Bedeutung sein.

Auch wird darauf hingewiesen, dass frühere Zuschussanträge von örtlichen Vereinen jeweils abgelehnt wurden. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem Grundsatzbeschluss vom 25.11.1996, wonach die Gemeinde Pullenreuth keine Zuschüsse an örtliche Vereine zu neuen Investitionen gewährt. Damit werden im Gemeindegebiet alle Vereine gleich behandelt.

 

Weiter wird angemerkt, dass die Gemeinde Pullenreuth im Jahr 2013 Stabilisierungshilfen in Höhe von 50.000 € erhalten hat. Für das Jahr 2014 wurden weitere Hilfen von 500.000 € beantragt. Voraussetzung für den Erhalt von Stabilisierungshilfen ist neben der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts u. a. das Vorhandensein eines nachhaltigen

Konsolidierungswillens. Der Konsolidierungskurs ist von der Kommune stringent weiter zu führen. Zusätzliche freiwillige Leistungen sind hier wohl kontraproduktiv.

Andererseits ist beim vorliegenden Antrag des Sportvereins Trevesen zu berücksichtigen, dass evtl. Zuschüsse uneigennützig für die Kinder im Ortsteil Trevesen verwendet werden. Gem. Art. 57 Abs. 1 GO gehören zu den Aufgaben einer Gemeinde (in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit) auch die Schaffung Erhaltung von Einrichtungen der Jugendhilfe und der Jugendertüchtigung. Aus diesem Grund könnte der vorliegende Zuschuss ggf. anders bewertet werden als beispielsweise ein Zuschussantrag für die Restaurierung der Vereinsfahne oder für die Neuanschaffung einer Vereinskleidung.

 

Sollte sich der Gemeinderat für einen Zuschuss zur Schaffung eines neuen

Kinderspielplatzes in Trevesen entscheiden, so könnte der Zuschuss in einem noch zu erstellenden 1. Nachtragshaushalt 2014 eingeplant werden. Ggf. sollte sich der Gemeinderat auch zu evtl. Folgekosten (z. B. TÜV-Kosten) oder Haftungsansprüchen (z. B. bei Verletzungen) äußern.

 

    Beschluss:    12: 0   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)

 

Der Gemeinderat Pullenreuth nimmt den Antrag des Sportvereins Trevesen vom 03.06.2014 auf Bezuschussung eines neuen Kinderspielplatzes zur Kenntnis und stellt zunächst fest, dass die Gemeinde Pullenreuth aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom 25.11.1996 an örtliche Vereine grundsätzlich keine Zuschüsse zu Investitionen gewährt. Jedoch wird anerkannt, dass es sich bei der Schaffung eines neuen Kinderspielplatzes im Ortsteil Trevesen um eine uneigennützige vereinsfremde Maßnahme des Sportvereins Trevesen handelt, welche in Hinsicht auf den Gemeinderatsbeschluss vom 25.11.1996 eine Ausnahme darstellt. Aus diesem Grund gewährt die Gemeinde Pullenreuth für die Schaffung

eines neuen Kinderspielplatzes im Ortsteil Trevesen einen Investitionszuschuss von

50 % der nachgewiesenen Kosten höchstens jedoch 1.500,- Euro. Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Maßnahme unter Vorlage eines Verwendungsnachweises und eines Finanzierungsplans ausbezahlt.

Vorsorglich weist der Gemeinderat darauf hin, dass es sich bei dem neuen Kinderspielplatz um keine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Pullenreuth handelt. Sämtliche Folgekosten sind daher vom Sportverein Trevesen als Betreiber zu leisten. Außerdem übernimmt die Gemeinde Pullenreuth keine Haftungsansprüche bei Verletzungen oderSachbeschädigungen.

 

5. Antrag von GRtin Fr. Hawranek zum Gesetzesvorhaben des Bundeswirtschafts- und

    Energieministers Simar Gabriel.

    Hier; Ausarbeitung einer Resolution gegen die Zulassung von „Fracking“.

 

    Sachverhalt:

 

    Der Bundesminister Sigmar Gabriel plant ein Gesetzesvorhaben zum sog.

    „Fracking“ ins Bundeskabinett einzubringen und zu beschließen. Dieses

    Gesetz würde nach den derzeitigen Vorschlägen das sog. konventionelle „Fracking“

    erlauben, wenn auch nur unter Auflagen. Nur Wasserschutzgebiete wären

    ausgenommen, d. h. auf rund 80% des Bundesgebietes könnte dieses Verfahren

    angewendet werden.

 

    Nach Meinung von Fr. Maria Estls sollten die Gemeinden der VG dahingehend

    zusammenarbeiten und eine gemeinsame Resolution gegen die geplante Zulassung

    von „Fracking“ ausarbeiten.

 

    Beschluss:    12: 0   (GR Markus Hecht fehlt entschuldigt)

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Resolution gegen den von

    Bundeswirtschafts- und Energieministers Simar Gabriel Gesetzesentwurf, evtl.

    gemeinsam mit den Nachbargemeinden in der VG-Neusorg, auszuarbeiten.

 

 

6. Informationen

 

    a) Bgm. Kraus informierte u. a. darüber, dass mit Wirkung vom 03.06.2014

 

        Herr Johann Kellner, Rothenfurth und

        Herr Markus Übelmesser, Pilgramsreuth

 

        zu neuen Feldgeschworenen ernannte wurden.

 

   b) GR Alexander Hecht fragte nach wer denn dafür verantwortlich sei, dass am    

       Dorfplatz beim Radlertreff dieser sogenannte Dorfbrunnen hingestellt wurde.

       Außerdem stehe in dem Trog altes abgestandenes Wasser welches mit Sichereit

       kaputt und Gesundheitsschädlich sei.

Der Gemeinderat insgesamt war über diese kurzfristige „Hau-Ruck“-Aktion des damals noch amtierenden Bürgermeisters Pirner nicht informiert. Es gab dahingehend keine Planungen bzw. Vorgespräche. Es sieht wohl danach aus als sollte es sprichwörtlich das letzte „Bravourstück“ Pirner´s werden.

Der Gemeinderat ist sich einig, das dieser „Brunnenstein“ so wohl wirklich nicht stehen bleiben kann und wieder weg muss.

 

   c) GR Hans Wopperer regte an, dass die Bankette in dem Kreuzungsbereichen doch

       durch unsere Gemeinde Arbeiter vorab ausgemäht werden sollten. Es ist bei solch   

       hohen Bewuchs nur schwer möglich den Kreuzungsbereich einzusehen.

 

d) GR Norbert Reger plädierte dafür, dass dringend eine Bauausschuss Sitzung einberufen werden muss.

 

     Ebenso wollte er wissen ob denn der Straßenbau bei de „Hammerleite“ schon wieder verschoben wurde bzw. warum hier nichts vorwärts ginge. Bgm. Kraus

     Erklärte, dass dies an Frist-Terminlichen hänge. Diese Baumaßnahme sein voll im laufen.

 

     Als weiteren interessanten Punkt sah er, dass die „Escher-Halle“ momentan leer stehe und diese doch in den Überlegungen zum begonnenen Demographie-Projekt mit einbezogen werden sollte.

 

e) GR Heindl Stephan bemängelte den Zustand mehrerer Wasser Einlaufrinnen (beim Anw. Bauer Werner, Schultes Siegfried und beim Sportplatz) in Trevesen. Obwohl diese in der vergangenen Zeit unter Bgm. Pirner schon mehrfach bemängelt wurden hebe sich hier nichts getan. Dies wurde von ihm wie so vieles einfach zur Seite gelegt und liegen gelassen. 

  

     Heindl wollte auch wissen, was sich in der Sache

     „Sanierung –Hauptwirtschaftswege“ unter der Federführung der

     „Steinwald-Allianz“ bisher getan habe. Nach Aussage vom Bgm. sei bis jetzt nur der Name des Projekts geändert worden. Es handelt sich nun um das

     „Kernwege-Programm“. Ansonsten sein nichts weiter passiert.

 

 f) GR Sigfreid Sirtl sprach das Thema „Riesenbärenklau“ in Neuweiher beim Anwesen Bruns an. Ebenso wünsche er sich, dass verschiedenen Gemeindewege z.B. zum „Berghäusl“ ubnd der „Alte Kirchsteig“ in Weihermühle besser gepflegt bzw. gemäht würden.  

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau König Kathrin (Schriftführer)

 

    Presse:                       Herr Völkl Karl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“

                                        und den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Spörrer Johann, Pullenreuth

                                        Herr Gärtner Dietmar, Pullenreuth

                                        Frau Sporrer Beate, Trevesen

                                        Frau Wegmann Tanja, Trevesen         

                                        Frau Estl, Pullenreuth

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:       Beginn: Im Anschluss an die öffentliche GR-Sitzung

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 7 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 4, und 5 ordentlich der

    Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

  

4. Kanalreinigungs und TV-Inspektionsarbeiten Sammler RÜB Pullenreuth    

    Weihermühle mit Schachtsanierungsarbeiten   

 

    Sachverhalt:

 

Im Rahmen der EÜV Kanal (Eigenüberwachungsverordnung) sind die Gemeinden in Abständen von 10 Jahren verpflichtet, eingehende Sichtprüfungen mittels TV- Inspektion durchzuführen. Aus diesem Grund fand am 30.01.2014 in o.g. Sache mit der Fa. Schnurrer aus Weiden/H. Utecht, dem Klärwärter H. Schraml, H. Prüschenk vom Bauhof Pullenreuth und H. Hofmann/Bautechniker VGem Neusorg ein gemeinsamer Ortstermin statt.

Da sich die Kanaltrasse RÜB Pullenreuth nach Weihermühle (ca. 1.280 m) weitgehend im Gelände ohne geeignete Zufahrtsmöglichkeiten befindet, ist eine Befahrung nur bei trockener Witterung und mit einem geländegängigen Gerät (Reinigung und Inspektion) in der Praxis durchzuführen. Im Zuge dieser Maßnahme wäre es auch sinnvoll, die bestehenden Abwasserschächte (11 Stück) gegen festgestellten Fremdwassereintritt gleich mit zu sanieren.

Aus diesem Grund wurden verschiedene Angebote bzgl. der Kanalreinigung und der TVKanalbefahrung sowie der Schachtsanierung im Rahmen einer freien Angebotseinholung angefordert.

Nach rechnerischer und sachlicher Überprüfung der zwischenzeitlich eingegangenen Angebote wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die nachfolgenden Aufträge wie folgt zu vergeben:

 

Kanalreinigung und Befahrung:

 

Wirtschaftlichster Bieter:

Fa. Lauterbach/Schwarzenbach/Saale

Angebotspreis brutto:                                                                                     7.411,62 €

 

Schachtsanierungen (11 Stck.):

 

Wirtschaftlichster Bieter:

Fa. König/Neuweiher Angebotspreis brutto:                                                6.039,25 €

 

Sowohl die Fa. Lauterbach aus Schwarzenbach/Saale als auch die Fa. König aus Neuweiher sind laut den Angaben in den Angeboten technisch und wirtschaftlich in der Lage, die Aufträge zur Zufriedenheit der Kommune auszuführen. Zudem sind die beiden Firmen der Gemeinde aus vorausgegangenen Maßnahmen bekannt. Die Grundstückseigentümer der tangierten Grundstücke werden im Vorfeld entsprechend über die Maßnahme informiert. Ebenso ist ein Unterhaltsrecht hinsichtlich der Kanaltrasse für die Gemeinde grundbuchtechnisch eingetragen.

 

Für die Kanalreinigungs-und TV-Inspektionsarbeiten des Sammlers „RÜB Pullenreuth - Weihermühle“ werden lt. vorliegendem Angebot Kosten von rund 7.500 € erwartet. Für die zusätzlichen Schachtsanierungsarbeiten werden Ausgaben von rund 6.100 € erwartet. Zusammen ergeben sich Ausgaben von rund 13.600 €.

 

Im Haushalt 2014 wurden für die Kamerabefahrung und Spülung des Sammlers geschätzte Kosten von 10.000 € veranschlagt. In einem 1. Nachtragshaushalt müssten daher zusätzliche Ausgaben von ca. 4.000 € berücksichtigt werden. Nachdem es sich bei der Abwasseranlage um eine kostenrechnende Einrichtung handelt, werden die Ausgaben von zusammen rund 14.000 € bei der nächsten Gebührenkalkulation mit berücksichtigt.

 

    Beschluss: 

 

Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Kanalreinigungs- und TV- Inspektionsarbeiten Sammler RÜB Pullenreuth- Weihermühle an die Fa. Lauterbach aus Schwarzenbach/Saale laut Angebot vom 19/20.05.2014 in Höhe von 7.411,62 € brutto

 

sowie

 

die Schachtsanierungsarbeiten an die Fa. König aus Neuweiher laut Angebot vom

05.06.2014 in Höhe von 6.039,25 € brutto zu vergeben.

 

 

5. Geplanter Ausbau der Seitenstraße Fl.Nr. 393 Gemarkung Lochau (in Haselbrunn)

    Hier: Antrag von Herrn Robert Bauer, Haselbrunn 30

 

    Sachverhalt:

 

  Die Anlieger der Seitenstraße in Haselbrunn vom Anwesen Schlicht bis zum  

    Anwesen Lippert stellten an den Gemeinderat den Antrag, diesen noch   

    geschotterten Gemeindeweg nach den Vorbildern in Trevesen in eigener Regie

    staubfrei machen und mit einer Asphalt Trag-Deckschicht versehen zu dürfen.

 

    Da hierbei auch die Gemeinde einen nicht zu unteraschätzenden Vorteil erhalte,

    hoffen die Alieger hier, wie bei den Projekten in Trevesen auf eine finanzielle

    Unterstützung der Gemeinde. In Trevesen habe die Gemeinde jeweils eine

    Pauschale von 4.000,- Euro übernommen.

 

    Die Gemeinde müsse sich um den weitern Ablauf nicht kümmern.

 

    Beschluss: 

 

Die Gemeinde Pullenreuth stimmt den Ausbau der Seitenstraße in Haselbrunn,

Fl.Nr. 393 Gemarkung Lochau durch Bürgerinitiative zu. Seitens der Gemeinde Pullenreuth wird ein Anteil von 4.000,00 € übernommen. Die beauftragte Firma hat

dies direkt der Gemeinde Pullenreuth in Rechnung zu stellen. Der Ausbau hat rein auf öffentlichen Grund zu erfolgen.